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Brand- und Feuerschutztüren haben die sinnvolle
Aufgabe, die (Tür)Öffnungen in feuerhemmenden (bis 60 Minuten Schutz)
oder feuerbeständigen (zwischen 90 und 120 Minuten Schutz) Wänden gegen
ein Durchdringen von Feuer zu sichern. Eine wichtige und lebensrettende
Aufgabe, bei immerhin über 600 Brandtoten jährlich - allein in
Deutschland. Dabei werden die verschiedenen Bauteile werden in
Feuerwiderstandsklassen unterschieden: wobei „F“ für allgemeine
Bauteile, „T“ für Türen und „G“ für Glas- oder Fensterelemente stehen.
Für die Bezeichnung „G30“ bedeutet dies, dass das Glas- oder
Fensterelement für mindestens 30 Minuten die Ausbreitung von Feuer und
Rauch verhindert. Das „G“ steht allerdings auch für eine (etwas)
einfachere Sicherheitsvariante als z.B. bei Elementen, die mit der
Bezeichnung „F“ versehen sind (hier ist die Konstruktion insgesamt
aufwendiger). Wie z.B. „F30“, was bedeutet, dass dieses Bauteil einer
(genau definierten) Brandlast für mindestens 30 Minuten widersteht.
Hinter der Bezeichnung „T30“ stehen feuerhemmende Türen, durch die für
mindestens 30 Minuten kein Feuer oder Rauch (abhängig von rauchdichter
Ausstattung) gelangt. Wichtig: eine Tür mit der Bezeichnung „T30“ muss
sich nach 30 Minuten Feuer (je nach Brandlast) immer noch öffnen lassen.
Wo genau welche Arten von Brand- oder Feuerschutztüren einzubauen sind,
regelt die Landesbauordnung (bzw. die gültigen Sonderbauvorschriften).
Übrigens: jedes deutsche Bundesland hat hier seine eigene (Bau)Ordnung.
Einsatzorte sind allgemein Bereiche von Fluren, Treppenhäusern oder auch
Notausgängen – vor allem in Öffentlichen Gebäuden. An die Brand- und
Feuerschutztüren werden unterschiedlichen Anforderungen gestellt, die
durch bestimmte Brandprüfungen (in Deutschland gemäß DIN 4102) geregelt
werden. Und dementsprechend werden verschiedene Feuerwiderstandsklassen
vergeben: T30, T60, T90, T120 und T180.
Brand- und Feuerschutztüren: als ein- oder zweiflügelige Variante!
Die T30 Brand- und Feuerschutztüren gibt es einflügelig (T30-1) und
zweiflügelig (T30-2). Diese sind in unterschiedlichen Varianten und
Ausführungen zu haben und eignen sich für den Einbau in Mauerwerk, Beton
und auch Rigips. Weiterhin gibt es die T30-1 als WK2-Modell. Dabei
handelt es sich um einflügelige Brand- und Feuerschutztüren, die – neben
der Brandschutzfunktion – eine zusätzliche Überprüfung als
Sicherheitstür (nach DIN V ENV 1627 WK 2) vorweisen können. Ein weiteres
Modell ist die T30-1 WK3. Auch hier ist die einflügelige Brand- und
Feuerschutztür als Sicherheitstür ausgewiesen (nach DIN V ENV 1627 WK
3). Wichtig: für eine volle Schutzfunktion der T30-Varianten ist
ausschließlich eine fachgerechte Montage in Mauerwerk oder Beton
notwendig! Nur dann können die T30-Modelle einen ausreichenden Schutz
gegen Feuer oder auch Einbruch gewährleisten. Für einen vorbeugenden
Brandschutz werden z.B. in Fluren oder Treppenhäusern Bauteile (u.a.
Türen) mit Sichtöffnungen oder sogar einer großflächigen Verglasung
vorgeschrieben. Hier gibt es zwei sich unterscheidende Arten:
hitzeisolierend (F-Verglasung) und strahlungsdurchlässig (G-Verglasung).
Dabei steht die Bezeichnung F30 für eine Brandschutzverglasung, die
lichtdurchlässig und hitzeisolierend ist. Sie besitzt eine
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten. Wichtig: F-Verglasungen
müssen auch für alle T30 Brandschutztüren verwendet werden. Ganz anders
ist das bei der Bezeichnung G30 – hier darf es sich ausschließlich nur
um Festverglasungen handeln (nicht in beweglichen (Flügel)Türen). Bei
G30 wird die Ausbreitung von Feuer und Rauch für mindestens 30 Minuten
verhindert. Der Unterschied zu F30 ist allerdings, dass hier kein Schutz
vor erhöhter Wärmestrahlung gewährleistet werden kann. Wichtig: Brand-
und Feuerschutztüren dürfen nur mit einer Zulassung der Bauaufsicht
eingebaut werden (zusätzlich sind diese mit amtlichen Schildern zu
kennzeichnen). Diese baurechtliche Zulassung ist auch dann notwendig,
wenn jemand privat diese Türen einbauen möchte. Wichtig: Türbeschläge –
Zargen und Türen müssen jedes Mal einheitlich sein (diese unterliegen
DIN 4102 / DIN 18095). Deshalb sollten auch private Haushalte beim
Einbau von Brand- und Feuerschutztüren professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen. So ist ein fachgerechter Einbau garantiert – außerdem bekommen
die Kunden weitere Tipps & Tricks vom Profi, die allesamt die Sicherheit
beim Wohnen erhöhen. |